Pflanze in der psychotherapeutischen Praxis von Martina Müller-Mangelberger. Integrative Gestaltherapie Ottakring.

Methode Integrative Gestalttherapie

Ich arbeite nach den humanistischen Prinzipien der Integrativen Gestalttherapie. Ganzheitlichkeit, Dialog und Kontakt auf Augenhöhe, Integration von Widersprüchen sowie Kreativität sind die Grundlagen meiner Arbeit und bieten mir ein breites Spektrum an therapeutischen Werkzeugen.

Ich biete Ihnen einen geschützten Raum und Rahmen, indem Sie mit den für Sie wichtigen Themen in Kontakt kommen können. In einer Einzeltherapie-Stunde begleite ich Sie durch Phasen großer Veränderungen, Unsicherheit, Angst aber auch Freude und Zuversicht. Ich biete Termine persönlich oder bei Bedarf auch online an.

Weitere Informationen zur Integrativen Gestalttherapie finden Sie auf der Seite meines Ausbildungsvereines des ÖAGG hier.

Ablauf und Rahmenbedingungen

Kennenlerngespräch

Mein Ziel ist es, uns in einem ersten, kostenlosen Telefonat von 10 bis 15 Minuten kennenzulernen. Am Ende des Gesprächs entscheiden wir gemeinsam, ob wir einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch vereinbaren möchten. So legen wir den Grundstein für einen vertrauensvollen Beginn Ihrer Therapie. Das Kennenlerngespräch kann online, telefonisch oder via EMail vereinbart werden.

Erstgespräch

Im Erstgespräch besprechen Ihr Anliegen und Ihre Therapieziele. Gemeinsam finden heraus, ob wir miteinander arbeiten können. Ein unverbindliches Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 80 Euro.

Einzeltherapie

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und kostet 80 Euro. Nach vorheriger Absprache können auch Doppelstunden oder Onlinetermine stattfinden. Sozialtarife sind auf Anfrage möglich. Bei Therapeuten in Ausbildung unter Supervision werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.

Absageregelung

Sollten Sie einen unsere Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie es mir bitte 24 Stunden vorher. Bei kurzfristigeren Absagen, muss ich ein Ausfallshonorar von 80 Euro verrechnen.

Verschwiegenheitspflicht

Gemäß §15 Psychotherapiegesetz bin ich zur streng geregelten Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten gebe ich keine Informationen weiter. Dies schließt nicht nur Sitzungsinhalte, sondern auch die Inanspruchnahme von Psychotherapie ein. Dies schützt die therapeutische Beziehung vor Fremdinteressen. Keine Informationen werden an Arbeitgeber, Krankenkassen, Finanzämter oder ähnliche Institutionen weitergegeben.

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